Zum Magazin
    Handwerksabsicherung — Der kostenlose Struktur-Check
    Zurück zum Magazin
    Personal 9 Min.September 2026

    Betriebliche Unfallversicherung vs. gesetzliche Unfallversicherung: Was Handwerker wirklich brauchen

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht – aber sie greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Wann eine private Unfallversicherung für Handwerker sinnvoll ist, was sie abdeckt und wo die Unterschiede liegen.

    Zwei Unfallversicherungen, die oft verwechselt werden

    Wenn im Handwerk über Unfallversicherung gesprochen wird, meinen die meisten erst einmal dieselbe Sache. In Wirklichkeit gibt es aber zwei völlig unterschiedliche Systeme, die nur den Namen gemeinsam haben: die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung.

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist für jeden Handwerksbetrieb mit Mitarbeitern Pflicht. Sie wird über die Berufsgenossenschaft abgewickelt und greift ausschließlich bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Eine private Unfallversicherung deckt demgegenüber Unfälle in der Freizeit ab – also genau die Situationen, in denen die Berufsgenossenschaft nicht zuständig ist.

    Wer beides verwechselt, glaubt vielleicht, er sei rundum abgesichert, obwohl Lücken existieren. Dieser Beitrag erklärt, was beide Versicherungen leisten, wo sie sich überschneiden und wo jeder Handwerksbetrieb selbst entscheiden muss, ob ergänzender Schutz sinnvoll ist.

    Die gesetzliche Unfallversicherung: Pflicht für jeden Arbeitgeber

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland für alle Arbeitgeber verpflichtend. Im Handwerk fällt sie in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften – etwa der BG Bau, der BG Holz und Metall oder der BG Energie-Textil-Elektro, je nach Gewerk. Sie ist keine Versicherung, die du abschließt, sondern eine Pflichtmitgliedschaft.

    Finanziert wird sie ausschließlich vom Arbeitgeber – die Mitarbeiter zahlen keinen Beitrag. Im Gegenzug übernimmt die Berufsgenossenschaft die Folgen von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Das gilt für die Mitarbeiter und in der Regel auch für den Inhaber, sofern er in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist.

    Was die Berufsgenossenschaft übernimmt

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine echte No-Fault-Absicherung: Es wird nicht danach gefragt, wer den Unfall verschuldet hat. Entscheidend ist, dass er während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin bzw. nach Hause passiert ist.

    Leistungen umfassen unter anderem ärztliche Behandlung, Reha-Maßnahmen, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Anpassungen am Arbeitsplatz und im Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen gibt es eine Verletztenrente nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

    • Heilbehandlung – Arzt- und Krankenhauskosten nach Arbeitsunfall.
    • Rehabilitation – Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
    • Verletztengeld – Lohnersatz bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.
    • Verletztenrente – bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit.
    • Hinterbliebenenrente – für Angehörige bei tödlichen Unfällen.
    • Arbeitsplatzanpassung – technische Hilfsmittel und Umbauten.

    Wann die Berufsgenossenschaft nicht greift

    Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Das heißt: Verletzt sich ein Mitarbeiter beim Kickerspielen am Wochenende, beim Heimwerken oder auf dem Rückweg vom Supermarkt, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Dafür gibt es keine gesetzliche Absicherung.

    Auch eine Einmalleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen wie bei der privaten Unfallversicherung gibt es in der gesetzlichen nicht. Die Verletztenrente ist oftmals geringer, als viele Betroffene erwarten, weil sie an das frühere Arbeitseinkommen und den MdE-Grad gekoppelt ist.

    Die private Unfallversicherung: Schutz rund um die Uhr

    Die private Unfallversicherung schließt die Lücke, die die gesetzliche offenhält. Sie zahlt bei Unfällen in der Freizeit – also abends, am Wochenende, im Urlaub, beim Sport, im Haushalt. Genau die Zeit, in der Handwerker wie alle anderen Menschen auch Unfälle erleiden.

    Sie ist freiwillig. Wer sie abschließt, zahlt einen Jahresbeitrag, der von Alter, Beruf, Leistungsumfang und Versicherungssumme abhängt. Handwerkliche Berufe werden dabei oft in einer höheren Gefahrenklasse eingestuft, was den Beitrag beeinflussen kann.

    Was eine private Unfallversicherung leistet

    Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen zahlt der Versicherer eine Einmalleistung, deren Höhe vom Grad der dauerhaften Beeinträchtigung (Gliedertaxe) abhängt. Bei 100 Prozent Invalidität wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt.

    Zusätzlich lassen sich Bausteine vereinbaren: Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt, Unfallrente bei dauerhafter Beeinträchtigung, Bergungskosten, Kosmetische Operationen nach Unfall oder ein Soforthilfe-Betrag bei schweren Unfällen.

    • Invaliditätsleistung – Einmalzahlung nach Grad der dauerhaften Beeinträchtigung.
    • Unfallrente – monatliche Rente bei schwerer Invalidität (oft ab 50 Prozent).
    • Krankenhaustagegeld – Tagessatz bei stationärem Aufenthalt.
    • Bergungskosten – für Rettung und Suche nach Unfällen im In- und Ausland.
    • Kosmetische Operationen – etwa nach Verbrennungen oder Schnittverletzungen.
    • Soforthilfe – Einmalbetrag bei besonders schweren Unfällen.

    Für wen die private Unfallversicherung sinnvoll ist

    Sie ist besonders relevant für Selbstständige, Inhaber und Mitarbeiter, die im Ernstfall keine oder nur geringe gesetzliche Absicherung haben. Wer als Inhaber nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, hat bei Freizeitunfällen gar keinen Schutz – hier ist die private Unfallversicherung die wichtigste Säule.

    Auch für Mitarbeiter, die allein von der Verletztenrente der Berufsgenossenschaft nicht leben könnten, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie springt bei Freizeitunfällen ein und ergänzt die gesetzliche Absicherung bei Arbeitsunfällen.

    Direktvergleich: Gesetzlich vs. privat

    Die beiden Versicherungen ergänzen sich, sie konkurrieren aber nicht. Wer beide hat, ist bei Arbeitsunfällen doppelt abgesichert und bei Freizeitunfällen zumindest über die private Polizei geschützt.

    Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Individuelle Bedingungen können je nach Tarif und Berufsgenossenschaft abweichen.

    MerkmalGesetzliche UVPrivate UV
    PflichtJa, für ArbeitgeberNein, freiwillig
    BeitragszahlerArbeitgeberVersicherungsnehmer
    UnfallortArbeit und WegeFreizeit weltweit
    EinmalleistungNeinJa, bei Invalidität
    RenteJa (Verletztenrente)Optional als Baustein
    HeilbehandlungJa, nach ArbeitsunfallNur im Tarif enthalten
    AlterstrickNeinHäufig vereinbart
    Kündigung nach LeistungNicht relevantMöglich, wenn vereinbart
    Deckung InhaberNur wenn versichertJa
    Gesetzliche vs. private Unfallversicherung im Vergleich (individuelle Bedingungen können abweichen)

    Das Wochenende-Problem: Warum Handwerker besonders gefährdet sind

    Handwerker arbeiten körperlich. Rücken, Knie, Schultern – das Gewebe ist belastet. Wer nach einer Woche harter Arbeit am Samstag beim Hausbau oder in der Garage weitermacht, ist verletzungsanfällig. Ein Sturz vom Gerüst beim eigenen Dachdecker-Arbeitsbeginn am Haus ist klassischer Freizeitunfall und nicht über die Berufsgenossenschaft gedeckt.

    Das Wochenende-Problem zeigt sich oft erst im Schadenfall: Wer jahrelang glaubt, die gesetzliche Unfallversicherung reiche aus, merkt zu spät, dass sie nur während der Arbeitszeit greift. Ein Unfall am Sonntag kann genauso finanziell existenzbedrohend sein wie ein Arbeitsunfall.

    Beispiel: Dachdecker stürzt beim Heimwerken

    Ein Dachdeckermeister repariert am Wochenende die Garage seines Nachbarn. Er stürzt vom Dach, bricht sich den Knöchel und ist sechs Wochen arbeitsunfähig. Da es kein Arbeitsunfall ist, zahlt die Berufsgenossenschaft nichts. Ohne private Unfallversicherung bleibt er auf Lohnausfall und Behandlungskosten sitzen – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die Behandlung, nicht aber den Verdienstausfall.

    Beispiel: Tischler beim Skiurlaub

    Ein Tischler verunglückt beim Skifahren und zieht sich einen komplizierten Handgelenksbruch zu. Mit der Hand kann er mehrere Wochen nicht arbeiten. Die Berufsgenossenschaft lehnt ab, weil der Unfall in der Freizeit passierte. Eine private Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung würde je nach Dauerschaden eine Einmalzahlung erbringen, eine Unfallrente könnte den Einkommensverlust teilweise abfangen.

    Betriebliche Unfallversicherung als Arbeitgeber-Leistung

    Eine betriebliche Unfallversicherung ist eine private Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung um Leistungen bei Freizeitunfällen und ist ein zunehmend gefragtes Instrument zur Mitarbeiterbindung.

    Sie läuft meist als Gruppenvertrag, sodass mehrere Mitarbeiter über eine Police versichert sind. Das senkt den Beitrag pro Mitarbeiter und vereinfacht die Verwaltung. Der Arbeitgeber kann die Kosten steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen, für den Mitarbeiter ist die Leistung in der Regel lohnsteuerfrei.

    Warum Mitarbeiter betriebliche Unfallversicherung schätzen

    Gute Fachkräfte zu finden ist im Handwerk schwierig. Wer als Arbeitgeber zusätzliche Absicherung bietet, zeigt, dass er die Mitarbeiter ernst nimmt. Eine betriebliche Unfallversicherung ist sichtbarer Schutz, der nicht erst im Ernstfall spürbar wird, sondern bereits im Arbeitsvertrag Vorteile bietet.

    Gerade junge Mitarbeiter, die eine Familie gründen, achten auf Leistungen über das Gehalt hinaus. Eine Gruppenunfallversicherung mit weltweiter 24-Stunden-Deckung ist ein klares Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Mehr zur Personalbindung im Beitrag Mitarbeiterabsicherung im Handwerk.

    Beispiel: Tischlerei sichert alle Mitarbeiter ab

    Eine Tischlerei mit 8 Mitarbeitern schließt eine Gruppenunfallversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme und weltweiter Deckung ab. Die Kosten liegen bei etwa 150 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Für die Mitarbeiter entstehen keine Kosten, sie sind aber rund um die Uhr abgesichert. Ein starker Wettbewerbsvorteil gegenüber Betrieben, die nur die gesetzliche Pflicht erfüllen.

    Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Die Versicherungssumme bestimmt die Höhe der Invaliditätsleistung. Wer bei 100 Prozent Invalidität die volle Summe erhalten möchte, sollte sie an seinen finanziellen Verpflichtungen orientieren – etwa Krediten, Betriebskosten, Familieneinkommen. Eine Summe unter 100.000 Euro ist für Selbstständige und Inhaber meist zu niedrig.

    Eine Faustregel: Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Jahresnettoeinkommen abdecken. Bei einem Inhaber mit 60.000 Euro Einkommen wären das mindestens 180.000 Euro. Höhere Summen sind möglich, erhöhen aber den Beitrag.

    • Mindestens 100.000 Euro – für Mitarbeiter als Basisabsicherung.
    • 200.000 bis 300.000 Euro – für Inhaber und Selbstständige üblich.
    • Progression wählen – höhere Leistung bei schwerer Invalidität.
    • Weltweite Deckung – nicht nur in Deutschland.
    • Unfallrente als Baustein – bei dauerhafter Erwerbsminderung.

    Welche Ausschlüsse und Klauseln wichtig sind

    Private Unfallversicherungen haben Ausschlüsse, die im Schadenfall relevant werden. Wichtig sind vor allem der Altersstrick (Leistungsende mit 65 oder 70 Jahren), der Bezug der Gliedertaxe, Ausschlüsse bei Vorerkrankungen und die Definition des Unfallbegriffs.

    Manche Tarife lehnen bei psychischen Folgen eines Unfalls ab oder zahlen nur bei physischen Verletzungen. Andere decken Infektionen durch Unfall oder Rettungsmaßnahmen mit ab. Wer die Bedingungen nicht kennt, kann im Ernstfall böse Überraschungen erleben.

    • Altersstrick – Leistungsende meist mit 65 oder 70 Jahren.
    • Gliedertaxe – Bewertung der dauerhaften Beeinträchtigung pro Körperteil.
    • Vorerkrankungen – können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.
    • Progression – erhöhte Leistung bei schwerer Invalidität.
    • Psychische Folgen – in vielen Tarifen ausgeschlossen.
    • Infektionen – nur wenn durch Unfall verursacht.
    • Meldefrist – Unfall muss innerhalb einer bestimmten Zeit gemeldet werden.

    Kosten: Was kostet eine Unfallversicherung für Handwerker?

    Die Kosten hängen von Versicherungssumme, Alter, Beruf und Leistungsumfang ab. Handwerkliche Berufe werden oft in einer mittleren bis höheren Gefahrenklasse eingestuft, was den Beitrag beeinflusst. Eine Basis-Police mit 100.000 Euro Versicherungssumme kostet etwa 100 bis 200 Euro im Jahr, eine umfassende Police mit 300.000 Euro Summe, Progression und Unfallrente kann mehrere hundert Euro jährlich kosten.

    Gruppenverträge für Betriebe sind pro Mitarbeiter günstiger als Einzelverträge. Wer mehrere Mitarbeiter absichert, zahlt oft 50 bis 150 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Die konkreten Beiträge hängen vom Tarif und den Mitarbeiterdaten ab – die genannten Zahlen sind Richtwerte.

    Was Inhaber und Selbstständige beachten sollten

    Wer als Inhaber nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, hat bei Freizeitunfällen gar keine Absicherung. Eine private Unfallversicherung ist dann nicht optional, sondern existenziell. Sie schützt die private Liquidität, den Betrieb und die Familie, wenn der Inhaber nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann.

    Auch wenn der Inhaber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, greift diese nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die private Unfallversicherung ergänzt den Schutz und bietet eine Einmalleistung, die die gesetzliche Absicherung nicht kennt.

    Beispiel: Solo-SHK-Meister nach Freizeitunfall

    Ein allein arbeitender SHK-Meister stürzt beim Mountainbiken und bricht sich den Oberschenkel. Er kann drei Monate nicht arbeiten. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht, weil der Unfall in der Freizeit passierte. Eine private Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld und Invaliditätsleistung würde zumindest die private Liquidität sichern und je nach Dauerschaden eine Einmalleistung erbringen. Ohne diese Absicherung bleibt der Meister auf Einkommensverlust und Behandlungskosten sitzen.

    Typische Fehler bei der Unfallabsicherung

    In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Punkte, in denen Handwerksbetriebe die Unfallabsicherung falsch einschätzen:

    • Gesetzliche UV als Vollschutz verstanden – sie deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle.
    • Private UV vergessen – Freizeitunfälle bleiben ungeschützt.
    • Versicherungssumme zu niedrig – Invaliditätsleistung reicht nicht zum Lebensunterhalt.
    • Altersstrick ignoriert – Leistung endet mit 65 oder 70 Jahren.
    • Betriebliche UV nicht kommuniziert – Mitarbeiter wissen nicht, dass sie abgesichert sind.
    • Vorerkrankungen nicht gemeldet – im Schadenfall drohen Leistungskürzungen.
    • Unfallrente vergessen – nur Invaliditätsleistung ohne laufende Rente.

    So prüfst du deine Unfallabsicherung

    Ob deine Unfallabsicherung lückenlos ist, prüfst du am besten in drei Schritten. Erstens: Kläre, ob du als Inhaber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert bist. Zweitens: Prüfe, ob bei Freizeitunfällen eine private oder betriebliche Absicherung existiert. Drittens: Überprüfe die Versicherungssummen und Klauseln deiner bestehenden Policen.

    Wer unsicher ist, ob die Deckungssummen ausreichen oder die Klauseln korrekt sind, lässt die Situation am besten unverbindlich prüfen. Ein Spezialist mit Branchenkenntnis kann einschätzen, ob die bestehende Absicherung zum Betrieb passt oder ob Lücken existieren.

    Das große Bild aller relevanten Versicherungen findest du im Welche Versicherungen braucht ein Handwerksbetrieb wirklich? und im Handwerksversicherung-Leitfaden.

    Fazit: Zwei Versicherungen, ein Ziel

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht und schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die private Unfallversicherung ergänzt den Schutz bei Freizeitunfällen und bietet eine Einmalleistung, die die gesetzliche Absicherung nicht kennt. Beide zusammen ergeben einen rundum sinnvollen Schutz – keine ersetzt die andere.

    Gerade für Inhaber und Selbstständige im Handwerk ist die private Unfallversicherung wichtig, weil sie bei Freizeitunfällen die Existenz sichert. Und als Arbeitgeber-Leistung kann eine betriebliche Unfallversicherung ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung sein.

    Lass deine Situation am besten unverbindlich prüfen – so weißt du, ob deine Unfallabsicherung lückenlos ist und ob die Deckungssummen zu deinem Betrieb passen.

    Häufige Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitgeber Pflicht und greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die private Unfallversicherung ist freiwillig und schützt bei Freizeitunfällen weltweit. Beide ergänzen sich, keine ersetzt die andere.

    Brauche ich als Handwerksinhaber eine private Unfallversicherung?

    Wer als Inhaber nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, hat bei Freizeitunfällen gar keine Absicherung. Eine private Unfallversicherung ist dann existenziell. Auch für versicherte Inhaber ergänzt sie den Schutz um eine Einmalleistung bei Invalidität.

    Zahlt die Berufsgenossenschaft bei Unfällen in der Freizeit?

    Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft greift ausschließlich bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Unfälle am Wochenende, im Urlaub oder beim Sport fallen nicht darunter.

    Was kostet eine private Unfallversicherung für Handwerker?

    Die Kosten hängen von Versicherungssumme, Alter, Beruf und Leistungsumfang ab. Eine Basis-Police mit 100.000 Euro Summe kostet etwa 100 bis 200 Euro im Jahr, eine umfassende Police mit 300.000 Euro, Progression und Unfallrente mehrere hundert Euro. Gruppenverträge für Betriebe sind pro Mitarbeiter günstiger.

    Was ist eine betriebliche Unfallversicherung?

    Eine betriebliche Unfallversicherung ist eine private Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Absicherung um Leistungen bei Freizeitunfällen und ist ein Instrument zur Mitarbeiterbindung.

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Jahresnettoeinkommen abdecken. Für Mitarbeiter sind mindestens 100.000 Euro üblich, für Inhaber und Selbstständige 200.000 bis 300.000 Euro. Eine Progression erhöht die Leistung bei schwerer Invalidität.

    Was bedeutet Altersstrick in der Unfallversicherung?

    Der Altersstrick legt fest, bis zu welchem Alter die Versicherung leistet – meist 65 oder 70 Jahre. Danach endet der Schutz. Wer länger abgesichert sein möchte, sollte einen Tarif mit verlängertem Altersstrick wählen.

    Berät Handwerksabsicherung selbst zur Unfallversicherung?

    Nein. Handwerksabsicherung ist kein Versicherungsmakler und verkauft keine Versicherungen. Wir vermitteln Handwerksbetriebe an spezialisierte Versicherungsexperten mit Branchenkenntnis – kostenlos und unverbindlich.

    Lassen Sie Ihren Betrieb prüfen.

    In wenigen Minuten. Kostenlos. Unverbindlich.

    Weitere Beiträge

    Personal

    Mitarbeiterabsicherung: So binden Sie gute Fachkräfte an Ihren Betrieb

    Gute Mitarbeiter sind rar. Eine clevere Absicherung kann helfen, Talente zu binden. Was sich lohnt und was eher nicht.

    4 Min.Lesen