Was eine Inhaltsversicherung überhaupt abdeckt
In Ihrem Betrieb steckt mehr Wert, als die meisten vermuten: Werkzeug, Maschinen, Computer, Lagervorräte, Büroeinrichtung und nicht zuletzt eingebaute Teile. Die Inhaltsversicherung – oft auch Gebäudeinhalts- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt – schützt genau diese Werte vor Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Ohne diese Absicherung müssten Sie nach einem Schaden alle Reparaturen und Neuanschaffungen aus eigener Tasche zahlen – für viele Handwerksbetriebe eine existenzbedrohende Vorstellung.
Welche Werte abgesichert werden sollten
Ein häufiger Fehler ist, nur an die offensichtlichen Dinge zu denken. Zur Absicherung gehören:
- Werkzeug und Handgeräte – oft verteilt über mehrere Fahrzeuge und Baustellen
- Maschinen und Anlagen – stationär und mobil
- EDV und Bürotechnik – Rechner, Drucker, Telefone
- Lagervorräte und Materialien – Rohstoffe, Ersatzteile, Fertigwaren
- Büroeinrichtung und Betriebsvorrichtungen
- eingebaute Teile, die noch Eigentum des Betriebs sind
Risiken, die Handwerker besonders treffen
Einbruchdiebstahl ist im Handwerk ein Dauerthema. Werkzeug und Maschinen sind leicht weiterzuverkaufen und daher ein beliebtes Ziel. Aber auch Leitungswasserschäden, etwa in der Werkstatt, oder Sturmschäden an Lagern und Hallen können schnell hohe Summen verursachen.
Dazu kommen sogenannte Baustellenschäden: Wird Material gelagert oder sind Maschinen im Einsatz, greift die normale Inhaltsversicherung oft nicht automatisch. Hier braucht es eine Deckung, die auch Baustellen und Außenstandorte einschließt.
Worauf Sie bei der Police achten sollten
Nicht jede Inhaltsversicherung ist für Handwerksbetriebe gleich gut geeignet. Achten Sie auf diese Punkte:
- Versicherungssumme – hoch genug, um den tatsächlichen Wert aller Inhalte zu decken
- Außenversicherung – greift die Deckung auch außerhalb der Betriebsstätte, etwa auf Baustellen?
- Baustellendeckung – sind Materialien und Maschinen auf der Baustelle mitversichert?
- Elektronikversicherung – sind empfindliche Maschinen und EDV separat abgesichert?
- Unterversicherung – gibt es eine Klausel, die bei falscher Einschätzung nicht sofort zu Einbußen führt?
Werkzeug im Fahrzeug – ein eigener Baustein
Werkzeug, das dauerhaft im Transporter mitgeführt wird, ist über die Inhaltsversicherung meist nicht ausreichend abgedeckt. Hier greift oft eine separate Werkzeug- oder Inhaltsversicherung für Fahrzeuge. Klären Sie ab, ob Diebstahl auch ohne Einbruchspuren (etwa aus einem unverschlossenen Fahrzeug) abgesichert ist.
Fazit
Die Inhaltsversicherung ist für Handwerksbetriebe eine der wichtigsten Absicherungen – sie schützt das, was Sie sich über Jahre hart erarbeitet haben. Lassen Sie Ihre Struktur kostenlos prüfen, um herauszufinden, ob Ihre Inhalte – Werkstatt, Lager, Baustelle und Fahrzeug – lückenlos abgesichert sind.
