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    Haftung 9 Min.September 2026

    Subunternehmer im Handwerk: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

    Subunternehmer entlasten deinen Betrieb – aber sie bringen Risiken mit. Wer bei Schäden haftet, wie du dich absicherst und worauf du vor der Beauftragung achten solltest. Praxisnah erklärt, ohne Juristendeutsch.

    Subunternehmer sind praktisch – aber nicht ohne Risiko

    Die Auftragslage ist gut, die Werkstatt ist voll, die Baustellen drängen. Irgendwann reicht die eigene Mannschaft nicht mehr aus, und du springst auf Subunternehmer zurück. Das ist im Handwerk völlig normal – und oft die einzige Möglichkeit, Termine zu halten.

    Was viele Betriebe dabei vergessen: Ab dem Moment, in dem ein Subunternehmer für dich auf der Baustelle arbeitet, trägst du eine Mitverantwortung. Und unter Umständen auch die Haftung für Schäden, die er verursacht.

    In diesem Beitrag klären wir, wer bei Schäden haftet, was der sogenannte Subunternehmer-Regress ist und wie du deinen Betrieb sauber absicherst – bevor es zum Ernstfall kommt.

    Was ist ein Subunternehmer – und ab wann greift die Haftung?

    Ein Subunternehmer ist ein selbstständiger Betrieb oder eine Person, die du als Handwerksbetrieb für einen Teil deiner Leistung beauftragst. Klassische Beispiele: Ein Dachdecker nimmt einen Zimmerer für die Unterkonstruktion dazu, ein SHK-Betrieb holt einen Sanitäter für eine Teilleistung, ein Elektromeister beauftragt einen Tiefbauer für die Kabeltrasse.

    Für den Kunden bist du der Auftragnehmer – und du bleibst es auch. Der Kunde hat seinen Vertrag mit dir, nicht mit dem Subunternehmer. Das bedeutet: Kommt es zu einem Schaden, sieht der Kunde zuerst zu dir. Ob du den Subunternehmer danach in Regress nehmen kannst, ist eine andere Frage.

    Wer haftet gegenüber dem Kunden?

    Gegenüber dem Kunden haftest grundsätzlich du als Hauptunternehmer für die gesamte Leistung – inklusive der Teilleistungen, die du weitergegeben hast. Der Kunde hat den Vertrag mit dir geschlossen, also bist du auch sein Ansprechpartner bei Reklamationen und Schäden.

    Du wiederum kannst versuchen, den Subunternehmer für Schäden haftbar zu machen, die dieser verursacht hat. Ob das klappt, hängt vom Vertrag, vom Verschulden des Subunternehmers und – ganz entscheidend – davon ab, ob er überhaupt abgesichert ist.

    Der Subunternehmer-Regress: Was sich hinter dem Begriff verbirgt

    Der Begriff taucht in fast jeder Betriebshaftpflicht-Police auf – und gerade im Handwerk ist er wichtig. Der Subunternehmer-Regress beschreibt die Situation, in der deine Versicherung einen Schaden reguliert, den eigentlich dein Subunternehmer verursacht hat, und sich anschließend das Geld von dessen Versicherung zurückholt.

    Klingt erst gut: Du bist fein raus, deine Versicherung zahlt, der Subunternehmer soll sich darum kümmern. Das Problem: Wenn der Subunternehmer keine oder eine zu geringe Versicherung hat, bleibt der Schaden am Ende irgendwo hängen – oft bei dir. Viele Standard-Policen schließen den Subunternehmer-Regress nämlich ausdrücklich aus oder begrenzen ihn.

    Konkret heißt das: Du verursachst keinen Schaden, haftest aber trotzdem, weil dein Subunternehmer unzureichend abgesichert ist und deine Police die Deckung verweigert oder zurückzieht.

    Ein Praxisbeispiel

    Ein SHK-Betrieb beauftragt einen Subunternehmer für die Rohrleitung in einem Mehrfamilienhaus. Der Subunternehmer überieht eine Verbindung – es kommt zu einem Wasserschaden, der die darunterliegenden Wohnungen erfasst. Die Schadenshöhe: 40.000 Euro.

    Der Kunde wendet sich an den SHK-Betrieb. Die Versicherung des SHK-Betriebs prüft, ob der Subunternehmer-Regress gedeckt ist. Ist der Subunternehmer unzureichend versichert und die Klausel im Vertrag des SHK-Betriebs ausgeschlossen, kann es passieren, dass der Schaden ganz oder teilweise beim SHK-Betrieb bleibt – trotz korrekter eigener Absicherung.

    So prüfst du deinen Schutz vor der Beauftragung

    Bevor du das nächste Mal einen Subunternehmer beauftragst, lohnt sich ein Blick in zwei Dokumente: deine eigene Betriebshaftpflicht-Police und den Vertrag mit dem Subunternehmer.

    • Steht in deiner Police, dass der Subunternehmer-Regress gedeckt ist? Viele Standard-Policen schließen ihn aus.
    • Gibt es eine Mindestdeckungssumme, die der Subunternehmer nachweisen muss? Orientiere dich an deiner eigenen Deckungssumme.
    • Verlangst du einen aktuellen Versicherungsnachweis (das sogenannte Bestätigungsschreiben) vor dem Einsatz?
    • Ist im Vertrag mit dem Subunternehmer geregelt, dass er für selbst verursachte Schäden haftet und sich entsprechend absichert?

    Dokumente, die du dir vorlegen lassen solltest

    Wer seriös arbeitet, hat kein Problem damit, diese Nachweise zu erbringen:

    • Aktuelles Bestätigungsschreiben der Betriebshaftpflicht (nicht älter als 12 Monate)
    • Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Handwerkskarte / Eintrag in die Handwerksrolle
    • Nachweis über die Berufsgenossenschaft
    • Sicherheitsdatenblätter und Zertifikate bei speziellen Tätigkeiten

    Subunternehmer richtig absichern: So geht's

    Sicher arbeiten mit Subunternehmern heißt: klare Verträge, saubere Nachweise und eine eigene Police, die den Regress mit abdeckt. Drei Bausteine helfen dir dabei:

    • Vertrag klar formulieren – Halte schriftlich fest, dass der Subunternehmer für seine Schäden haftet, ausreichend versichert ist und die Kosten bei verschuldensbedingten Mängeln trägt.
    • Versicherungsnachweis verlangen – Sieh dir nicht nur an, ob eine Police existiert, sondern auch, wie hoch die Deckungssumme ist und ob handwerksspezifische Risiken wie Bearbeitungsschäden abgedeckt sind.
    • Eigene Police prüfen – Stell sicher, dass deine Betriebshaftpflicht den Subunternehmer-Regress nicht ausschließt, und lass das gegebenenfalls anpassen.
    • Regelmäßig nachsehen – Ein einmaliger Nachweis reicht nicht. Fordere jährlich ein aktuelles Bestätigungsschreiben an.

    Was tun, wenn der Subunternehmer unzureichend abgesichert ist?

    Stellst du fest, dass ein Subunternehmer keine oder eine zu niedrige Versicherung hat, hast du im Grunde zwei Möglichkeiten: Du beauftragst ihn nicht – oder du trägst das Risiko bewusst. Letzteres ist im Handwerk manchmal die Realität, wenn der Druck hoch ist.

    Bewusst tragen heißt aber nicht blind tragen. Sprich mit deinem Versicherungsexperten darüber, ob deine Police in einem solchen Fall greift, und lass dir das schriftlich bestätigen. So weißt du wenigstens, woran du bist.

    Wo Handwerksbetriebe am häufigsten in die Falle tappen

    In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte, in denen Handwerksbetriebe um den Subunternehmer-Schutz herumarbeiten:

    • Mündliche Absprachen statt schriftlicher Verträge – im Streitfall zählt nur, was auf dem Papier steht.
    • Versicherungsnachweis nur einmalig verlangt – Policen laufen ab, Deckungssummen ändern sich.
    • Eigene Police nie geprüft – viele Betriebe wissen gar nicht, ob der Regress bei ihnen überhaupt gedeckt ist.
    • Subunternehmer als Scheinselbstständige beschäftigt – das öffnet neben der Haftung auch sozialversicherungsrechtliche Risiken.
    • Keine Dokumentation der eingesetzten Personen – im Schadenfall fehlen die Nachweise, und die Versicherung stockt.

    Warum eine Standard-Police im Handwerk oft nicht reicht

    Viele Betriebshaftpflicht-Policen sind für Büro- oder Dienstleistungsbetriebe geschrieben. Im Handwerk geht es aber um handwerkliche Tätigkeiten, Baustellen, Materialien und eben Subunternehmer. Eine Police, die den Subunternehmer-Regress ausschließt oder auf reine Dienstleistungen beschränkt, schützt dich im Ernstfall nicht.

    Deshalb lohnt sich ein Versicherungsschutz, der auf das Handwerk zugeschnitten ist und die handwerkstypischen Klauseln wie Bau-, Bearbeitungs- und Umweltschäden sowie den Regress abdeckt. Wer hier pauschal den günstigsten Tarif nimmt, spart an der falschen Stelle.

    Mehr zum großen Bild findest du in unserem Handwerksversicherung-Leitfaden.

    Fazit: Subunternehmer sind Chance und Risiko

    Subunternehmer helfen dir, Aufträge abzuarbeiten und Termine zu halten. Sie sind im Handwerk oft unverzichtbar. Gleichzeitig tragen sie ein Haftungsrisiko in deinen Betrieb – das sich mit ein paar einfachen Regeln gut steuern lässt.

    Vertrage klar, Versicherungsnachweis jährlich vorlegen lassen, eigene Police prüfen: Wer diese drei Punkte im Kopf hat, arbeitet mit Subunternehmern deutlich sicherer. Und wer sich unsicher ist, ob die eigene Police den Regress sauber abbildet, lässt seine Absicherung am besten unverbindlich prüfen.

    Häufige Fragen

    Wer haftet, wenn mein Subunternehmer einen Schaden verursacht?

    Gegenüber dem Kunden haftest grundsätzlich du als Hauptunternehmer, weil der Vertrag mit dir geschlossen wurde. Innerhalb deines Betriebs kannst du versuchen, den Subunternehmer in Regress zu nehmen – vorausgesetzt, er ist ausreichend versichert und vertraglich entsprechend geregelt.

    Was ist der Subunternehmer-Regress?

    Der Subunternehmer-Regress beschreibt den Fall, in dem deine Versicherung einen Schaden reguliert, den dein Subunternehmer verursacht hat, und sich das Geld anschließend von dessen Versicherung zurückholt. Voraussetzung: Deine Police schließt den Regress nicht aus und der Subunternehmer ist ausreichend abgesichert.

    Muss ich den Versicherungsnachweis meines Subunternehmers verlangen?

    Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ohne Nachweis weißt du nicht, ob dein Subunternehmer überhaupt haftbar abgesichert ist – und im Schadenfall bleibt das Risiko oft bei dir hängen.

    Reicht meine Standard-Betriebshaftpflicht für den Subunternehmer-Einsatz?

    Nicht unbedingt. Viele Standard-Policen schließen den Subunternehmer-Regress aus oder beschränken ihn auf reine Dienstleistungen. Im Handwerk brauchst du eine Police, die handwerkliche Tätigkeiten und den Regress sauber abbildet.

    Was passiert, wenn mein Subunternehmer unzureichend versichert ist?

    Im Schadenfall kann es passieren, dass die Kosten ganz oder teilweise bei dir hängen – weil deine Versicherung die Deckung verweigert oder zurückzieht. Kläre daher vor der Beauftragung, ob deine Police in einem solchen Fall greift, und lass dir das schriftlich bestätigen.

    Wie oft sollte ich den Versicherungsnachweis anfordern?

    Mindestens einmal im Jahr, besser bei jedem größeren Auftrag. Policen können auslaufen, Deckungssummen können sich ändern. Ein einmaliger Nachweis reicht nicht.

    Berät Handwerksabsicherung selbst zum Thema Subunternehmer?

    Nein. Handwerksabsicherung ist keine Versicherungsmakler und verkauft keine Versicherungen. Wir vermitteln Handwerksbetriebe an spezialisierte Versicherungsexperten mit Branchenkenntnis – kostenlos und unverbindlich.

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