Die Ausgangslage im Handwerk
Subunternehmer sind im Handwerk alltäglich. Ohne sie ließen sich viele Projekte gar nicht umsetzen. Doch wenn ein Subunternehmer einen Schaden verursacht, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet?
Die kurze Antwort: Grundsätzlich haftet der, der den Schaden verursacht hat. In der Praxis ist es aber oft komplizierter – vor allem, wenn der Auftraggeber oder Endkunde Sie als Hauptunternehmer in die Verantwortung zieht.
Der Regress – was bedeutet das?
Regress bedeutet: Jemand fordert Geld von Ihnen zurück, nachdem er selbst einen Schaden beglichen hat. Im Handwerk passiert das häufig so: Der Endkunde macht Sie als Hauptunternehmer haftbar. Sie wiederum möchten den Schaden an den Subunternehmer weitergeben.
Damit dieser „Rückgriff“ funktioniert, brauchen Sie vertragliche Grundlagen – und vor allem eine Versicherung, die den Regress abdeckt.
Welche Absicherung hilft?
Eine normale Betriebshaftpflicht reicht hier oft nicht aus. Wichtig sind folgende Bausteine:
- Betriebshaftpflicht mit Subunternehmerdeckung – schützt Sie, wenn Ihre Subunternehmer Schäden verursachen.
- Rückgriffsversicherung – deckt den Fall, dass der Subunternehmer selbst nicht ausreichend versichert ist.
- Vertragsgestaltung – AGB und Werkverträge sollten die Haftung klar regeln.
Praxistipp: Dokumentation ist alles
Wenn es zu einem Schaden kommt, ist die Dokumentation entscheidend. Fotografieren Sie Schäden, halten Sie den Einsatz des Subunternehmers schriftlich fest und sichern Sie Zeugenaussagen. Je besser Ihre Unterlagen, desto einfacher lässt sich klären, wer haftet.
Fazit
Subunternehmer sind unverzichtbar – aber sie bringen Haftungsrisiken mit. Wer hier sauber vertraglich absichert und die richtigen Versicherungsbausteine wählt, ist auf der sicheren Seite. Lassen Sie Ihre Struktur kostenlos prüfen, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb ausreichend geschützt ist.
